HILFE & SERVICE

30 Tage Geschmacksversprechen

Schmeckt nicht? Wir finden dein Öl. Du bekommst ein anderes deiner Wahl - oder dein Geld zurück.

Kurz gesagt

Wenn dir ein Öl nicht schmeckt, meldest du dich innerhalb von 30 Tagen mit Bestellnummer und einem Foto der Flasche. Du bekommst ein anderes Öl im gleichen Wert oder den Kaufpreis zurück - einmal je Kunde in 12 Monaten, die Flasche darf angebrochen, sollte aber noch mindestens halb voll sein.

So funktioniert es

1 · Schreib uns. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt, per E-Mail an info@oliwa.de oder über das Kontaktformular. Nenn uns deine Bestellnummer und die Sorte.

2 · Schick ein Foto. Ein Foto der Flasche, auf dem Chargennummer und Füllstand zu sehen sind. Die Flasche darf angebrochen sein, sollte aber noch mindestens zur Hälfte gefüllt sein.

3 · Such dir aus, was du willst. Ein anderes Öl deiner Wahl im gleichen Wert oder den Kaufpreis der Flasche zurück.

Warum wir das anbieten

Geschmack lässt sich nicht beschreiben, nur probieren. Und ein Öl, das dir nicht schmeckt, steht sonst ein Jahr im Schrank und wird dann weggeworfen.

Lieber tauschen wir es gegen eines, das du tatsächlich benutzt. Für dich heißt das: Du kannst eine Sorte ausprobieren, ohne ein Risiko einzugehen.

Die Bedingungen

  • Frist: 30 Tage ab Zustellung oder Abholung.
  • Gilt für: Öle, die du direkt bei uns gekauft hast - im Onlineshop, im Laden oder am Marktstand.
  • Häufigkeit: einmal je Kunde innerhalb von 12 Monaten.
  • Umfang: eine Flasche je Bestellung. Bei Geschenksets gilt es für eine Flasche aus dem Set.
  • Füllstand: Die Flasche ist noch mindestens zur Hälfte gefüllt.
  • Nachweis: Bestellnummer oder Kassenbeleg sowie ein Foto der Flasche, auf dem Chargennummer und Füllstand zu erkennen sind. Eine Rücksendung ist nicht nötig.
  • Erstattung: Kaufpreis der betroffenen Flasche. Versandkosten sind nicht Teil der Erstattung.
  • Tausch: ein anderes Öl im gleichen Wert, Versand an dich kostenlos.

Was nicht darunter fällt

  • Personalisierte Produkte wie Gastgeschenke oder Firmengeschenke mit eigenem Etikett.
  • Bestellungen von Unternehmen, Gastronomie und Handel.
  • Reduzierte Ware.
  • Gutscheine.
  • Öle, die du nicht direkt bei uns gekauft hast.

Deine gesetzlichen Rechte bleiben

Das Geschmacksversprechen ist eine freiwillige Zusage zusätzlich zu deinen gesetzlichen Rechten. Dein gesetzliches Widerrufsrecht und deine Gewährleistungsrechte bei Mängeln gelten unverändert und werden durch dieses Versprechen weder eingeschränkt noch ersetzt.

Das Versprechen gibt die OLIWA Genuss GmbH, Antoniusstraße 2, 84533 Marktl am Inn. Es gilt für Käufe in Deutschland und Österreich.

Ein Öl, das nicht schmeckt, gehört getauscht - nicht in den Schrank.

AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste

  • 30 Tage ab Zustellung oder Abholung.

  • Angebrochen ist in Ordnung - solange noch mindestens die Hälfte in der Flasche ist.

  • Einmal je Kunde in 12 Monaten, eine Flasche je Bestellung.

  • Anderes Öl oder Geld zurück - du entscheidest.

  • Zusätzlich zu deinen gesetzlichen Rechten, nicht an ihrer Stelle.

OHNE RISIKO AUSPROBIEREN

Drei Öle zum Kennenlernen

Schmeckt eines nicht, tauschen wir es.

HÄUFIGE FRAGEN

Was oft gefragt wird

Muss die Flasche noch voll sein?

Nein, angebrochen ist ausdrücklich in Ordnung - du sollst das Öl probieren können. Zum Probieren reichen ein paar Löffel; die Flasche sollte deshalb noch mindestens zur Hälfte gefüllt sein.

Muss ich die Flasche zurückschicken?

Nein. Ein Foto der Flasche, auf dem Chargennummer und Füllstand zu sehen sind, genügt.

Bekomme ich auch die Versandkosten zurück?

Erstattet wird der Kaufpreis der Flasche. Wenn du stattdessen ein anderes Öl wählst, schicken wir es dir kostenlos.

Gilt das auch für Öle vom Marktstand?

Ja, für alles, was du direkt bei uns gekauft hast - Onlineshop, Laden oder Marktstand. Heb dafür den Beleg auf.

Wie oft kann ich das Versprechen nutzen?

Einmal innerhalb von 12 Monaten, für eine Flasche je Bestellung. Bei Geschenksets gilt es für eine Flasche aus dem Set.

Ersetzt das mein Widerrufsrecht?

Nein. Das Geschmacksversprechen kommt freiwillig dazu. Dein gesetzliches Widerrufsrecht und die Gewährleistung bei Mängeln gelten unverändert.